Kontrolle des Arbeitsinspektorats: was verlangt wird
Ein Arbeitsinspektor muss sein Kommen nicht ankündigen. Nach § 12 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. über die Arbeitsinspektion darf er den Arbeitsplatz betreten, Kontrollen und Prüfungen durchführen, Informationen und Erklärungen verlangen, Unterlagen und deren Kopien anfordern, Proben nehmen, die Beseitigung von Mängeln anordnen und Arbeiten untersagen, die Leben oder Gesundheit unmittelbar gefährden. Der Arbeitgeber muss ihm das nach § 16 ermöglichen.
Kontrollen sind geplant oder unangemeldet. Das Inspektorat kündigt regelmäßig landesweite Aktionen mit Schwerpunkt auf einer Branche an, etwa Bau, Holzverarbeitung oder Landwirtschaft. Es kommt auch dann, wenn es einen Hinweis von einem Arbeitnehmer erhält oder wenn bei Ihnen ein Arbeitsunfall passiert ist.
Was zuerst verlangt wird
Die Reihenfolge ändert sich, der Inhalt nicht. Aus unserer Praxis kommen bei Arbeitsschutzkontrollen fast immer diese Unterlagen an die Reihe:
- Konzeption der Arbeitsschutzpolitik und Programm ihrer Umsetzung
- Risikobeurteilung und Liste der Arbeiten mit erhöhter Gefahr
- Nachweise über die Unterweisung von Arbeitnehmern und Führungskräften nach § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., mit Datum und Unterschriften
- Nachweise über die fachliche Befähigung für konkrete Tätigkeiten, etwa Gabelstaplerführen, Arbeiten in der Höhe, Anschlagen von Lasten, elektrotechnische Befähigung
- Liste der persönlichen Schutzausrüstung und Nachweise über ihre Ausgabe
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Vertrag mit dem arbeitsmedizinischen Dienst
- Verzeichnis der Arbeitsunfälle und Niederschriften über registrierte Unfälle
- Prüfberichte und Nachweise über Kontrollen vorbehaltener technischer Anlagen nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
- Betriebsvorschriften und Bedienungsanleitungen der am Arbeitsplatz verwendeten Maschinen
Bei einer Brandschutzkontrolle kommt die Brandschutzdokumentation nach der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. hinzu, dazu Nachweise über vorbeugende Brandschutzbegehungen, Brandschutzschulungen und Nachweise über Kontrollen von Feuerlöschern und Löschwasserleitungen.
Woran Betriebe am häufigsten scheitern
Nicht daran, dass sie nichts hätten. Sie scheitern an Details.
Die Dokumentation ist alt. Die Risikobeurteilung passt zu einem Standort, der seit zwei Jahren anders aussieht. Eine neue Maschine, eine neue Linie, eine neue Halle ist dazugekommen und steht nicht in den Papieren.
Unterschriften fehlen. Die Unterweisung fand statt, aber drei Leute waren im Urlaub und niemand hat sie nachgeschult.
Fristen sind abgelaufen. Der Nachweis des Staplerfahrers, die Prüfung einer Anlage, die Kontrolle eines Feuerlöschers. Ein versäumter Termin genügt.
Arbeitnehmer können nicht antworten. Der Inspektor fragt nicht nur Sie, er fragt auch die Leute an den Maschinen. Weiß ein Arbeitnehmer nicht, wo die Erste Hilfe ist oder was bei einem Brand zu tun ist, rettet ihn kein Papier.
Leih- und Fremdarbeitskräfte. Für ihre Sicherheit an Ihrem Arbeitsplatz sind Sie ebenfalls verantwortlich, und die Nachweise müssen genauso in Ordnung sein.
Was es kostet, wenn etwas fehlt
Nach § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. kann das Inspektorat dem Arbeitgeber für Verstöße gegen die Vorschriften eine Geldbuße bis 100 000 Euro auferlegen. Ist infolge des Verstoßes ein Arbeitsunfall mit schwerer Gesundheitsschädigung eingetreten, beträgt die Geldbuße mindestens 20 000 Euro, bei einem tödlichen Arbeitsunfall mindestens 33 000 Euro.
Die Geldbuße ist dabei meist nicht der teuerste Posten. Ein stillgelegter Betrieb, eine aus dem Verkehr gezogene Maschine und der Stillstand während der Mängelbeseitigung kosten in der Regel mehr.
Wie man sich vorbereitet
Am Wochenende vor der Kontrolle ist das nicht zu schaffen. Laufend in Ordnung halten lässt es sich aber sehr wohl.
Halten Sie die Dokumentation lebendig. Ändern Sie Technologie, Anordnung oder Arbeitsspektrum, schreiben Sie die Risikobeurteilung sofort um, nicht erst in einem Jahr.
Führen Sie einen Fristenkalender. Schulungen, ärztliche Untersuchungen, Prüfungen und Kontrollen haben ihre Termine und lassen sich alle im Voraus planen.
Gehen Sie durch Ihren Betrieb, wie ein Inspektor gehen würde. Kennzeichnung, Fluchtwege, Zugang zu Feuerlöschern, Ordnung an den Maschinen, Verwendung der Schutzausrüstung.
Und arbeiten Sie bei der Kontrolle selbst mit. Der Inspektor fertigt eine Niederschrift an, zu der Sie sich äußern können. Haben Sie eine Unterlage vor Ort nicht, sagen Sie es offen und vereinbaren Sie einen Termin zum Nachreichen.
Wie wir das lösen
Führen wir bei Ihnen den Arbeitsschutz oder den Brandschutz, halten wir die Dokumentation aktuell und überwachen die Termine für Sie. Kommt eine Kontrolle, sind wir dabei und legen die Unterlagen vor.
Sind wir noch nicht Ihr Dienstleister, gehen wir Ihre Betriebsstätte mit Ihnen durch und sagen Ihnen, was fehlt. Melden Sie sich, schreiben Sie einfach, um welche Betriebsstätte es geht und wie viele Arbeitnehmer Sie haben.