Wiederholungsschulung - Elektrotechniker
Die Bescheinigung des Elektrotechnikers muss gültig gehalten werden. Dafür gibt es zwei Pflichten, und es lohnt sich, sie nicht zu verwechseln.
Die aktualisierende Fachvorbereitung erfolgt nach § 16 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. alle fünf Jahre. Ohne sie verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit und der Mitarbeiter darf an elektrischen Anlagen nicht arbeiten. Die wiederholte Unterweisung ist die zweite Pflicht und erfolgt nach § 7 Abs. 5 desselben Gesetzes mindestens einmal in drei Jahren.
Wir gehen die Änderungen der Vorschriften und technischen Normen seit der letzten Schulung durch, die Erkenntnisse aus Stromunfällen und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind das Arbeiten ohne Feststellen der Spannungsfreiheit, das Vertrauen darauf, dass der Schutzschalter aus ist, eine fehlende Sicherung gegen Wiedereinschalten, ungeeignetes oder ungeprüftes Werkzeug und überschrittene Fristen fachlicher Prüfungen.
Die Schulung gilt für alle drei Stufen, also § 21, § 22 und § 23. Teilen Sie uns bei der Anmeldung Stufe und Umfang der Bescheinigung mit.
Sie sind nicht sicher, was ansteht? Schicken Sie uns das Datum aus der Bescheinigung und wir sagen es Ihnen.
Wiederholungsschulung - Elektrotechniker
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