Grundschulung - Brandschutz (Brandschutz)
Die Brandschutzschulung ist nach dem Gesetz Nr. 314/2001 Slg. Pflicht jedes Unternehmens. Die Fristen legt § 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. über die Brandverhütung fest. Für Führungskräfte und die übrigen Mitarbeiter sind es 24 Monate, für Personen, die den Brandschutz außerhalb der Arbeitszeit sicherstellen, 12 Monate. Der Arbeitgeber kann auch eine kürzere Frist festlegen.
Ein neu eingestellter Mitarbeiter ist nach der Zuweisung an den Arbeitsplatz und noch vor Arbeitsbeginn zu schulen, das sagt § 22 derselben Verordnung.
Wir behandeln die Brandschutzanforderungen in den Objekten des Unternehmens, die für den jeweiligen Arbeitsplatz typische Brandgefahr und die Brandschutzmaßnahmen, die Lagerung brennbarer Stoffe, die Verteilung von Feuerlöschern und Hydranten und ihre Verwendung, die Lage der Hauptschalter für Strom und der Absperrungen für Wasser und Gas, die Auslösung des Feueralarms, die Evakuierung und die Pflichten des Mitarbeiters beim Ausbruch eines Brandes.
Wir schulen online als E-Learning und ebenso bei Ihnen im Betrieb. Bei mehreren Standorten ist die Online-Variante meist deutlich einfacher zu organisieren.
Zur Schulung gehören weitere Pflichten, vor allem die Kontrollen von Feuerlöschern und Hydranten und das Führen der Brandschutzdokumentation. Beides deckt unsere Brandschutz-Dienstleistung ab. Die Mitarbeiter sind außerdem nach den Arbeitsschutzvorschriften zu unterweisen.
Grundschulung - Brandschutz (Brandschutz)
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