Wiederholungsschulung - vertikale Schiebetore
Der Nachweis für die Bedienung eines vertikalen Schiebetores muss gültig gehalten werden. Die wiederholte Unterweisung erfolgt nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren.
Wir gehen die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Schulung durch und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind eine abgeschaltete oder überklebte Lichtschranke, das Durchgehen unter dem Tor während der Bewegung, das Not-Öffnen ohne Sicherung des Flügels gegen Absturz und ausgelassene Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen vor der Schicht.
Besonders widmen wir uns den Situationen, in denen das Tor nicht so funktioniert, wie es soll. Es bleibt auf halber Höhe stehen, reagiert nicht auf die Steuerung oder der Strom fällt aus. Genau dann wird improvisiert und genau dann passieren Unfälle. Wir zeigen das richtige Vorgehen beim Not-Öffnen und auch, wann der Service zu rufen und das Tor außer Betrieb zu nehmen ist.
Wir wiederholen auch die tägliche Kontrolle vor Schichtbeginn, also was der Bediener prüfen soll, bevor er das Tor zum ersten Mal in Bewegung setzt, und wie ein festgestellter Mangel dokumentiert wird.
Hat sich das Tor inzwischen geändert oder ist ein neues hinzugekommen, sagen Sie es uns vorab und wir passen die Schulung daran an.
Hat der Bediener den Nachweis noch nicht, beginnen Sie mit der Grundschulung. Für die übrigen Hebezeuge dient die Wiederholungsschulung für Krane und Hebezeuge.
Wiederholungsschulung - vertikale Schiebetore
Weitere Informationen werden später ergänzt.
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