Grundschulung - Fachvorbereitung für Arbeiten mit Diisocyanaten
Seit dem 24. August 2023 darf mit Diisocyanaten nur arbeiten, wer eine Schulung durchlaufen hat. Das ergibt sich aus der Verordnung (EU) 2020/1149 der Kommission, die Anhang XVII der REACH-Verordnung ergänzt hat. Es betrifft die industrielle wie die gewerbliche Verwendung.
Diisocyanate stecken in Polyurethanschäumen und Dichtstoffen, in Klebstoffen, Beschichtungen, Lacken und Vergussmassen. Sie finden sich also auch dort, wo ein Betrieb sie nicht erwartet, etwa bei der Fenstermontage, bei Dämmarbeiten, in der Lackiererei oder in der Kfz-Werkstatt.
Stufe 1 ist die allgemeine Schulung und genügt für die übliche Verwendung. Wir behandeln die chemischen Eigenschaften der Diisocyanate, die akuten und chronischen Wirkungen einschließlich der Sensibilisierung der Atemwege und der Entstehung von Asthma, die nicht umkehrbar ist, die Expositionswege und Grenzwerte, die richtige persönliche Schutzausrüstung, also Handschuhe, Augen- und Atemschutz, Lüftung und Arbeitsorganisation, die Hygiene nach der Arbeit, das Vorgehen bei Haut- und Augenkontakt sowie bei Freisetzung und die Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter.
Nach dem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat. Die Schulung ist spätestens nach fünf Jahren zu wiederholen.
Diisocyanate gehören zu den Stoffen, bei denen das Gesundheitsrisiko der Mitarbeiter beurteilt wird. Dabei hilft unser arbeitsmedizinischer Dienst.