Wiederholungsschulung - mobile Hubarbeitsbühnen
Der Nachweis für die Bedienung einer Hubarbeitsbühne gilt nicht unbegrenzt. Die Unterweisung wird nach § 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. einmal in 12 Monaten wiederholt.
In der Wiederholungsschulung gehen wir die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Unterweisung durch, die Erkenntnisse aus Unfällen und Zwischenfällen bei der Arbeit mit Bühnen und jene Punkte, die in der Praxis am häufigsten Probleme bereiten. Das sind die Abstützung auf unebenem Gelände, die Arbeit in der Nähe elektrischer Leitungen und die Rettung des Bedieners aus dem Korb. Wir wiederholen auch die Kontrolle der Bühne vor Arbeitsbeginn.
Den neuen schriftlichen Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse stellt der Prüftechniker nach § 17 Abs. 3 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. aus.
Ein Mitarbeiter, der die wiederholte Unterweisung nicht fristgerecht absolviert hat, darf die Bühne nicht bedienen. Achten Sie daher auf den Termin, oder schreiben Sie uns und wir erinnern Sie daran.
Hat der Bediener den Nachweis noch nicht, beginnen Sie mit dem Kurs Grundschulung, mobile Hubarbeitsbühnen.
Wiederholungsschulung - mobile Hubarbeitsbühnen
Weitere Informationen werden später ergänzt.
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