Grundschulung - Elektrotechniker §22
Der selbständige Elektrotechniker nach § 22 arbeitet bereits ohne Aufsicht und darf Mitarbeiter mit der Stufe § 21 führen. Das ist die gefragteste Stufe in der Instandhaltung und in Elektromontagefirmen.
Für diese Stufe sind eine elektrotechnische Ausbildung und Berufspraxis nötig, deren Dauer die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. nach der erreichten Ausbildung festlegt. Schreiben Sie uns, welche Ausbildung und wie viele Jahre Praxis der Bewerber hat, und wir sagen ihm, ob er die Bedingungen für § 22 erfüllt.
Wir behandeln die Wirkungen des elektrischen Stroms und die Erste Hilfe beim Stromunfall, den Schutz gegen Berührung und gegen Kurzschluss, Netzsysteme und Objektklassen, das sichere Abschalten, Sichern und Feststellen der Spannungsfreiheit, das Arbeiten unter Spannung und in deren Nähe, die Verantwortung für den übertragenen Arbeitsplatz, die Kontrolle von Werkzeugen und Geräten, die Dokumentation und das Vorgehen bei einer Störung.
Der Kurs endet mit einem schriftlichen Test. Danach stellen wir die Bescheinigung für die Ausübung einer Tätigkeit an elektrischen Anlagen nach Spannung und Objektklasse gemäß § 16 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aus.
Die Bescheinigung muss gültig gehalten werden. Die aktualisierende Fachvorbereitung erfolgt nach § 16 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. alle fünf Jahre, die wiederholte Unterweisung nach § 7 Abs. 5 mindestens einmal in drei Jahren. Dafür gibt es die Wiederholungsschulung für Elektrotechniker.
Wer eine Tätigkeit oder einen Betrieb leiten wird, braucht die Stufe § 23.