Grundschulung - Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe
Arbeiten in einer Höhe über 1,5 Meter und über freier Tiefe erfordern eine zusätzliche Schulung immer dann, wenn nicht von einem festen und sicheren Boden, von einer Hubarbeitsbühne oder von einer Leiter bis zu einer Höhe von 5 Metern gearbeitet werden kann. Dann braucht der Mitarbeiter eine Unterweisung und einen Nachweis darüber.
Wir behandeln die Beurteilung des Arbeitsortes und die Wahl der Sicherung, den Vorrang kollektiver vor persönlicher Schutzmaßnahmen, also Geländer und Auffangnetze vor dem Auffanggurt, die Bestandteile des persönlichen Schutzsystems und ihre Kontrolle, Anschlagpunkte und ihre Tragfähigkeit, die Fallhöhe, den Falldämpfer und den lichten Raum unter dem Arbeitsplatz, die Arbeit auf dem Dach und an dessen Rand, die Arbeit auf der Leiter und deren Sicherung, das Wetter und die Bedingungen, bei denen die Arbeit unterbrochen wird, sowie den Rettungsplan nach dem Auffangen eines Sturzes.
Der Kurs endet mit einem Test. Danach stellen wir den Nachweis über die Unterweisung einer in der Höhe und über freier Tiefe arbeitenden Person in Form eines Berechtigungsscheins nach § 16 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aus.
Anmelden kann sich eine Person ab 18 Jahren mit abgeschlossener Schulpflicht.
Die Unterweisung wird nach § 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. einmal in 12 Monaten wiederholt. Dafür gibt es die Wiederholungsschulung.
Wer am Seil arbeitet, braucht einen eigenen Berechtigungsschein für Seilzugangstechnik. Gerüstbauern nützt der Gerüstbauerkurs, Bühnenbedienern der Kurs für mobile Hubarbeitsbühnen.
Wir schulen nach slowakischen Vorschriften, die auf der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln beruhen und in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach unserer Erfahrung wird der Nachweis in den übrigen Mitgliedstaaten üblicherweise anerkannt.