Arbeitsschutz für Laden und Einzelhandel
Ein Laden wirkt wie ein Betrieb mit geringem Risiko, und in der Arbeitskategorisierung ist er das meist auch. Dennoch sind Einzelhandelsbetriebe ein regelmäßiges Ziel von Kontrollen: Schichtpersonal, Lagerraum, Leitern, Elektrogeräte und oft auch Lebensmittel. Das muss stimmen.
Was Sie ab dem ersten Mitarbeiter brauchen
- Erstunterweisung im Arbeitsschutz und Wiederholung mindestens alle zwei Jahre (§ 7 Abs. 1 und 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- schriftliche Gefährdungsbeurteilung und Liste der bereitgestellten PSA (§ 6 Abs. 1 Buchst. c und d des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- arbeitsmedizinischen Dienst und Arbeitskategorisierung (§ 21 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- Brandschutzunterweisung beim Eintritt und danach alle 24 Monate (§ 22 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.),
- Brandschutzdokumentation nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.,
- Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle nach § 17 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Manuelle Handhabung und Lagerraum
Warenannahme, Umsetzen von Paletten und Auffüllen der Regale fallen unter die Regierungsverordnung Nr. 281/2006 Slg. über die manuelle Handhabung von Lasten. Die Gefährdungsbeurteilung muss Packungsgewichte, Häufigkeit, Entnahmehöhe und Rumpfdrehung erfassen. Im Lagerraum kommen Regaltragfähigkeit, Regalprüfungen, Verankerung und die Regel hinzu, dass niemand statt einer Leiter ins Regal steigt. Wer einen Hubwagen oder Stapler einsetzt, braucht dafür einen Befähigungsnachweis nach § 16 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Stürze, Ausrutschen und Stolpern
Der häufigste Unfall im Laden ist unspektakulär: ein Sturz auf nassem Boden oder von der Leiter. Dazu gehören rutschfester Boden und rutschfestes Schuhwerk, sofortige Kennzeichnung nasser Flächen, Ordnung in den Gängen und Leitern mit gültiger Prüfung. Eine Leiter mit gebrochener Sprosse ist ein Befund, den ein Inspektor in zwei Minuten findet.
Lebensmittel und epidemiologisch bedeutsame Tätigkeit
Wer unverpackte Lebensmittel, Backwaren oder eine Feinkosttheke anbietet, übt eine epidemiologisch bedeutsame Tätigkeit aus. Die Beschäftigten müssen die Anforderungen an die gesundheitliche und fachliche Eignung nach § 15 und § 16 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. erfüllen. Den Begriff "Gesundheitsausweis" kennt das Gesetz nicht; es spricht von einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung. Dazu kommen Betriebsordnung, Reinigungsplan und Temperaturaufzeichnungen der Kühlgeräte.
Elektrogeräte und Kältetechnik
Kühl- und Gefriergeräte, Backöfen, Kassen, Terminals und Verlängerungskabel unterliegen regelmäßigen Prüfungen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt die STN 33 1630:2025, die die STN 33 1600 und STN 33 1610 ersetzt hat, mit Parallelanwendung bis 1. Mai 2027. Die Elektroinstallation des Ladens ist ein vorbehaltenes technisches Gerät nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Brandschutz des Ladens
Ein Laden ist öffentlich zugänglich, deshalb schaut jede Kontrolle auf die Fluchtwege: tragbare Feuerlöscher in der Anzahl nach § 9 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg. mit jährlicher Kontrolle, Hydranten nach § 15 der Verordnung Nr. 699/2004 Slg., freie und gekennzeichnete Fluchtwege und Ausgänge nach der Regierungsverordnung Nr. 387/2006 Slg. statt Warenpaletten davor, funktionierende Notbeleuchtung, vorbeugende Brandschutzkontrollen nach § 14 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. sowie Brandschutzordnung und Evakuierungsplan, wo gefordert. In einer Einheit im Einkaufszentrum erfüllt der Mieter diese Pflichten, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.).
Saisonkräfte und Spitzen
Vor Weihnachten und in der Urlaubszeit kommen Aushilfen dazu. Jede von ihnen braucht vor Arbeitsbeginn eine Erstunterweisung und eine Einweisung in den konkreten Arbeitsplatz, zugewiesene PSA und eine unterschriebene Aufzeichnung. Ohne das ist ein Unfall zugleich ein Verstoß gegen § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
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