Arbeitsschutz für das Bauunternehmen
Auf der Baustelle lässt sich nichts auf später verschieben. Die meisten tödlichen Arbeitsunfälle in der Slowakei gehen auf Abstürze aus der Höhe zurück und auf Arbeiten, die jemand begonnen hat, ohne dass sie koordiniert wurden. Das muss ein Bauunternehmen vor dem ersten Aushub geregelt haben.
Was Sie ab dem ersten Mitarbeiter brauchen
- Erstunterweisung im Arbeitsschutz und Wiederholung mindestens alle zwei Jahre (§ 7 Abs. 1 und 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- schriftliche Gefährdungsbeurteilung und Liste der bereitgestellten PSA (§ 6 Abs. 1 Buchst. c und d des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- arbeitsmedizinischen Dienst und Arbeitskategorisierung (§ 21 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- Brandschutzunterweisung und Brandschutzdokumentation (§ 22 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg., § 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.),
- Aufzeichnungen und Meldungen von Arbeitsunfällen nach § 17 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Sicherheitskoordinator und Arbeitsschutzplan
Die Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. über Mindestanforderungen an Baustellen regelt Fälle, in denen auf der Baustelle mehr als ein Arbeitgeber tätig ist. Der Bauherr muss dann einen Koordinator für die Unterlagen und einen Sicherheitskoordinator bestellen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen lassen. Der Plan muss vor Arbeitsbeginn vorliegen und fortlaufend aktualisiert werden, nicht nach einer Kontrolle nachgereicht. Die Verordnung legt außerdem fest, wann eine Baustelle der Arbeitsinspektion anzuzeigen ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Koordinator brauchen, schicken Sie uns Umfang und Zahl der Nachunternehmer; wir beurteilen das für Sie.
Arbeiten in der Höhe
Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe regelt die Regierungsverordnung Nr. 147/2013 Slg. Praktisch brauchen Sie eine Gefährdungsbeurteilung der konkreten Tätigkeit in der Höhe statt eines allgemeinen Satzes, vorrangig kollektive Sicherungen (Geländer, Fangnetze) vor persönlicher Sicherung, bei persönlicher Sicherung festgelegte Anschlagpunkte, Auffanggurt, Falldämpfer und einen Rettungsplan, Prüfungen der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz in den Fristen des Herstellers sowie Unterweisung für Höhenarbeiten und für das konkrete System. Gerüste dürfen nur von fachkundigen Personen auf-, um- und abgebaut werden, mit Übergabeprotokoll.
Maschinen, Hebezeuge und Nachweise
Das Führen von Baumaschinen, Kranen, Hubarbeitsbühnen und Flurförderzeugen setzt einen Befähigungsnachweis voraus (§ 16 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Hebezeuge sind vorbehaltene technische Geräte nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und unterliegen fachlichen Prüfungen (§ 13) sowie der Bedienung durch Personen mit Nachweis (§ 17). Anschläger brauchen eine eigene Befähigung.
Strom auf der Baustelle
Verteiler, Verlängerungskabel und handgeführte Elektrowerkzeuge sind auf der Baustelle in der denkbar schlechtesten Umgebung: Feuchte, Staub, mechanische Beschädigung. Prüfungen elektrischer Betriebsmittel richten sich nach der STN 33 1630:2025, die am 1. Mai 2025 die STN 33 1600 und STN 33 1610 abgelöst hat, mit Parallelanwendung bis 1. Mai 2027. Die Elektroinstallation der Baustelle ist ein vorbehaltenes technisches Gerät nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Lärm und manuelle Handhabung
Abbruchhämmer, Sägen und Schleifer überschreiten die Auslösewerte für Lärm nach der Regierungsverordnung Nr. 115/2006 Slg.: unterer Auslösewert 80 dB, oberer 85 dB, Grenzwert 87 dB bei achtstündiger Exposition. Die manuelle Handhabung von Material fällt unter die Regierungsverordnung Nr. 281/2006 Slg.
Brandschutz auf der Baustelle
Schweißen, Schneiden und offenes Feuer sind Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr nach § 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. Sie brauchen einen Erlaubnisschein, eine Brandwache und eine Kontrolle der Stelle nach Arbeitsende, dazu tragbare Feuerlöscher, Kennzeichnung nach der Regierungsverordnung Nr. 387/2006 Slg. und Ordnung auf der Baustelle.
Fordern Sie ein Angebot für Ihr Bauvorhaben an, nennen Sie uns die Art des Bauwerks, die Mitarbeiterzahl und wie viele Nachunternehmer beteiligt sind.