Arbeitsschutz für Produktion und Werkstatt
Eine Produktionshalle oder Metallwerkstatt ist eine Umgebung, in der sich Risiko nicht in Papier verstecken lässt. Dort stehen Maschinen mit beweglichen Teilen, es gibt Lärm, Chemie, Materialhandhabung und meist auch Schweißarbeiten. Die Pflichtenliste ist länger als im Büro, aber sie ist endlich und lässt sich abarbeiten.
Was Sie ab dem ersten Mitarbeiter brauchen
- Erstunterweisung im Arbeitsschutz und Wiederholung mindestens alle zwei Jahre (§ 7 Abs. 1 und 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- schriftliche Gefährdungsbeurteilung und Liste der bereitgestellten PSA (§ 6 Abs. 1 Buchst. c und d des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- arbeitsmedizinischen Dienst und Arbeitskategorisierung (§ 21 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
- Brandschutzunterweisung und Brandschutzdokumentation (§ 22 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg., § 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.),
- Aufzeichnungen und Meldungen von Arbeitsunfällen nach § 17 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Maschinen und ihre Sicherung
Für jede Maschine brauchen Sie die Betriebsanleitung in der Landessprache, eine Gefährdungsbeurteilung der konkreten Maschine, funktionierende Schutzeinrichtungen und Verriegelungen, zugängliche Not-Halt-Einrichtungen und eine festgelegte, unterwiesene Bedienung. In der EU in Verkehr gebrachte Maschinen müssen eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung haben; den Rahmen für Akkreditierung und Marktüberwachung setzt die Verordnung (EG) Nr. 765/2008. Eine abmontierte Schutzhaube "weil es so schneller geht" ist der häufigste Kontrollbefund und zugleich die häufigste Ursache für Fingeramputationen.
Örtliche Betriebsanweisungen
An Arbeitsplätzen mit Maschinen lohnen sich schriftliche Regeln für jede Maschine oder Maschinengruppe: wer bedienen darf, wie die Maschine ein- und ausgeschaltet wird, was bei einer Störung geschieht, wer die Wartung durchführt und wie die Anlage während der Reparatur gegen unbeabsichtigtes Anlaufen gesichert wird. Ohne das wird an Maschinen gewartet, die jemand zwischendurch einschaltet.
Lärm
In der Halle überschreiten Sie fast immer die Auslösewerte nach der Regierungsverordnung Nr. 115/2006 Slg.: unterer Auslösewert 80 dB, oberer 85 dB, Grenzwert 87 dB bei achtstündiger Exposition. Ab dem unteren Auslösewert stellen Sie Gehörschutz bereit und informieren die Beschäftigten, ab dem oberen sorgen Sie für dessen Benutzung, kennzeichnen den Bereich und ergreifen technische Maßnahmen. Dazu gehören Messung und Gesundheitsüberwachung über den arbeitsmedizinischen Dienst.
Chemische Faktoren
Öle, Kühlschmieremulsionen, Entfetter, Klebstoffe, Farben und Verdünner fallen unter die Regierungsverordnung Nr. 355/2006 Slg. Sie brauchen Sicherheitsdatenblätter, ein beurteiltes Risiko, Betriebsanweisungen für Umgang und Lagerung, informierte Beschäftigte und Gesundheitsüberwachung, wo die Beurteilung sie ergibt.
Manuelle Handhabung und Ergonomie
Umsetzen von Teilen, Heben von Formen und Drehen schwerer Stücke fallen unter die Regierungsverordnung Nr. 281/2006 Slg. über die manuelle Handhabung von Lasten. Beurteilen Sie Gewicht, Häufigkeit, Entnahmehöhe und Rumpfdrehung und ersetzen Sie die manuelle Handhabung, wo möglich, durch Technik.
Vorbehaltene technische Geräte
Kompressoren und Druckbehälter, Krane und Flaschenzüge, die Elektroinstallation und Gasgeräte sind vorbehaltene technische Geräte nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. Geräte der Gruppen A und B unterliegen fachlichen Prüfungen (§ 13) und der Bedienung durch Personen mit Nachweis, wo die Verordnung das verlangt (§ 17). Handgeführte Elektrowerkzeuge werden nach der STN 33 1630:2025 geprüft, die am 1. Mai 2025 die STN 33 1600 und STN 33 1610 abgelöst hat, mit Parallelanwendung bis 1. Mai 2027.
Schweißen
Schweißen und Schneiden von Metall sind Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr nach § 1 Abs. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. Außerhalb eines ständigen Schweißarbeitsplatzes brauchen Sie einen Erlaubnisschein, eine Brandwache und eine Kontrolle der Stelle nach Arbeitsende. Der Schweißer muss einen gültigen Nachweis haben, der Arbeitsplatz eine Rauchabsaugung.
Brandschutz der Halle
Tragbare Feuerlöscher in der Anzahl nach § 9 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg. mit jährlicher Kontrolle, Hydranten nach § 15 der Verordnung Nr. 699/2004 Slg., vorbeugende Brandschutzkontrollen nach § 14 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg., freie Fluchtwege und Kennzeichnung nach der Regierungsverordnung Nr. 387/2006 Slg.
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