Arbeitsschutz für Friseur- und Kosmetiksalon

Ein Friseur- oder Kosmetiksalon ist für die Behörden zweierlei zugleich: ein Arbeitsplatz nach Arbeitsschutzrecht und eine Einrichtung der Körperpflege nach Hygienevorschriften. Kontrolliert werden können Sie von der Arbeitsinspektion und vom regionalen Amt für öffentliche Gesundheit, und beide schauen auf Unterschiedliches.

Was Sie ab dem ersten Mitarbeiter brauchen

  • Erstunterweisung im Arbeitsschutz und Wiederholung mindestens alle zwei Jahre (§ 7 Abs. 1 und 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
  • schriftliche Gefährdungsbeurteilung und PSA-Liste (§ 6 Abs. 1 Buchst. c und d des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
  • arbeitsmedizinischen Dienst und Arbeitskategorisierung (§ 21 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
  • Brandschutzunterweisung beim Eintritt und danach alle 24 Monate (§ 22 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.),
  • Brandschutzdokumentation nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.,
  • Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle nach § 17 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Die Pflichten gelten auch dann, wenn die Stylistinnen selbstständig arbeiten. Stellen Sie Räume und Ausstattung, bleibt ein Teil der Pflichten bei Ihnen; wie viel genau, hängt vom Vertrag ab.

Epidemiologisch bedeutsame Tätigkeit

Arbeit im Friseurhandwerk, in der Kosmetik, Maniküre und Pediküre ist eine epidemiologisch bedeutsame Tätigkeit. Die Beschäftigten müssen die Anforderungen an die gesundheitliche und fachliche Eignung nach § 15 und § 16 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. erfüllen. Den Begriff "Gesundheitsausweis" kennt das Gesetz nicht; es spricht von einer ärztlichen Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung.

Betriebsordnung und Hygiene

Die Verordnung des slowakischen Gesundheitsministeriums Nr. 554/2007 Slg. über die Anforderungen an Einrichtungen der Körperpflege verlangt insbesondere: einen Betrieb als geschlossene Einheit, baulich und betrieblich von anderen Räumen getrennt, mit fließendem Wasser, Heizung, Lüftung und Waschbecken am Arbeitsplatz; tägliche Feuchtreinigung und Desinfektion der Flächen, wobei Flächen mit Kundenkontakt nach jedem Kunden behandelt werden; bei Instrumenten, die die Haut verletzen, mechanische Reinigung, Desinfektion und Sterilisation mit Wirksamkeitskontrolle; getrennte Lagerung sauberer und benutzter Wäsche sowie frische Wäsche für jeden Kunden; und eine schriftliche Betriebsordnung mit den Abläufen für Desinfektion, Reinigung, Abfallentsorgung und Wartung.

Chemische Faktoren: Farben, Peroxid, Aceton

Farben, Oxidationsmittel, Blondiermittel, Lacke und Entferner sind chemische Stoffe und Gemische. Für sie gilt die Regierungsverordnung Nr. 355/2006 Slg. Sie brauchen Sicherheitsdatenblätter, ein beurteiltes Risiko, Betriebsanweisungen für Anmischen und Lagerung und informierte Beschäftigte. Praktisch heißt das Handschuhe, funktionierende Lüftung und Absaugung dort, wo mit flüchtigen Stoffen gearbeitet wird.

Kontaktekzeme und Arbeit im Stehen

Die beiden häufigsten Gesundheitsthemen der Branche sind Hauterkrankungen durch Feuchtarbeit und Chemie sowie Belastungen des Bewegungsapparats durch langes Stehen. Handschuhe, Hautschutzcremes, Tätigkeitswechsel, rutschfestes Schuhwerk und ein Hocker für sitzende Arbeit, wo möglich, gehören in die Gefährdungsbeurteilung und in das Unterweisungsprogramm.

Elektrogeräte

Föhne, Lockenstäbe, Glätteisen, Sterilisatoren, UV-Lampen und Kosmetikgeräte unterliegen regelmäßigen Prüfungen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt die STN 33 1630:2025, die die STN 33 1600 und STN 33 1610 ersetzt hat, mit Parallelanwendung bis 1. Mai 2027. Die Elektroinstallation ist ein vorbehaltenes technisches Gerät nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.

Brandschutz

In gemieteten Räumen erfüllt der Mieter die Brandschutzpflichten, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.): tragbare Feuerlöscher nach § 9 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg. mit jährlicher Kontrolle, freie und gekennzeichnete Fluchtwege nach der Regierungsverordnung Nr. 387/2006 Slg. und vorbeugende Brandschutzkontrollen nach § 14 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. Achten Sie auf Sprühdosen und brennbare Flüssigkeiten in Schubladen neben einer Wärmequelle.

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