Arbeitsschutz im Büro: was Sie wirklich brauchen

Büroarbeit fällt in die erste Arbeitskategorie, und genau deshalb wird sie in vielen Firmen vergessen. Die Arbeitsinspektion prüft nicht, ob die Arbeit gefährlich ist, sondern ob Sie Ihre Pflichten erfüllt haben. Für ein Büro ist das eine kurze, aber sehr konkrete Liste.

Was Sie ab dem ersten Mitarbeiter brauchen

  • Erstunterweisung im Arbeitsschutz und Wiederholung mindestens alle zwei Jahre (§ 7 Abs. 1 und 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
  • schriftliche Gefährdungsbeurteilung (§ 6 Abs. 1 Buchst. c des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
  • arbeitsmedizinischen Dienst (§ 21 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.),
  • Brandschutzunterweisung beim Eintritt und danach alle 24 Monate (§ 22 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.),
  • Brandschutzdokumentation nach § 9 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.,
  • Aufzeichnungen über Arbeitsunfälle (§ 17 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).

Arbeit an Bildschirmgeräten

Das ist der Kern des Arbeitsschutzes im Büro. Die Regierungsverordnung Nr. 276/2006 Slg. über Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten verlangt, den Arbeitsplatz hinsichtlich Sehvermögen, körperlicher und psychischer Belastung zu beurteilen, die Arbeit durch Pausen oder Tätigkeitswechsel zu unterbrechen, Augenuntersuchungen vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig und immer bei gemeldeten Beschwerden zu ermöglichen sowie spezielle Sehhilfen für die Bildschirmarbeit zu bezahlen, wenn das Untersuchungsergebnis sie erfordert und eine normale Brille nicht ausreicht. Es genügt nicht, das zu wissen; es muss in der Dokumentation und im Unterweisungsprogramm stehen.

Ergonomie des Arbeitsplatzes

Verstellbarer Stuhl, Monitor auf Augenhöhe und in einem Abstand, in dem Text ohne Vorbeugen lesbar ist, genug Platz vor der Tastatur zum Auflegen der Unterarme, Beinfreiheit unter dem Tisch und Beleuchtung ohne Spiegelungen auf dem Bildschirm. Für übersprungene Ergonomie zahlt man nicht sofort ein Bußgeld, sondern zehn Jahre später mit einem Rückenleiden.

Elektrogeräte

Notebooks, Ladegeräte, Verlängerungskabel, Wasserkocher und der Kühlschrank in der Teeküche sind Elektrogeräte und unterliegen regelmäßigen Prüfungen. Seit dem 1. Mai 2025 gilt die STN 33 1630:2025, die die STN 33 1600 und STN 33 1610 ersetzt hat, mit Parallelanwendung bis 1. Mai 2027. Elektroinstallation und Verteiler sind vorbehaltene technische Geräte nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. mit eigenen Prüffristen.

Brandschutz

In gemieteten Räumen erfüllt der Mieter die Brandschutzpflichten, sofern der Mietvertrag nichts anderes bestimmt (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg.): tragbare Feuerlöscher in der Anzahl nach § 9 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg. mit jährlicher Kontrolle, freie und gekennzeichnete Fluchtwege statt eines Kartonlagers im Flur, Kennzeichnung nach der Regierungsverordnung Nr. 387/2006 Slg., Brandschutzordnung und Evakuierungsplan, wo gefordert, sowie vorbeugende Brandschutzkontrollen nach § 14 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.

Homeoffice

Arbeitet ein Mitarbeiter von zu Hause, entfällt die Verantwortung des Arbeitgebers für Sicherheit und Gesundheit nicht. Regeln Sie das über die Vereinbarung zur Heimarbeit, eine Unterweisung zur sicheren Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes und eine klare Regel zur Unfallmeldung. Ein Unfall im Homeoffice wird wie jeder andere beurteilt; entscheidend ist der Zusammenhang mit der Erfüllung der Arbeitsaufgaben.

Mitarbeiter am Steuer

Wenn Mitarbeiter mit dem Firmen- oder Privatwagen dienstlich fahren, brauchen sie eine Fahrerunterweisung. Ein Verkehrsunfall auf einer Dienstfahrt ist ein Arbeitsunfall mit allen Pflichten nach § 17 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

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