Wiederholungsschulung - Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe
Die Unterweisung für Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe wird nach § 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. einmal in 12 Monaten wiederholt. Das ist die kürzeste Frist unter all unseren Schulungen, daher lohnt es sich, den Termin gleich nach Ausstellung des Berechtigungsscheins in den Kalender einzutragen.
Wir gehen die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Schulung durch, die Erkenntnisse aus Abstürzen und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind die Verankerung an einem dafür nicht bestimmten Bauteil, eine zu große Fallhöhe ohne Falldämpfer, ein zu geringer lichter Raum unter dem Arbeitsplatz, das Arbeiten von der Leiter dort, wo eine Bühne hingehört, und ein fehlender Rettungsplan nach dem Auffangen eines Sturzes.
Ein eigener Teil gilt der Kontrolle der persönlichen Schutzausrüstung. Auffanggurt, Seil und Falldämpfer haben eine begrenzte Lebensdauer und werden nach dem Auffangen eines Sturzes abgelegt. Wir zeigen, worauf bei der Sichtkontrolle vor jeder Verwendung zu achten ist.
Hat der Mitarbeiter den Berechtigungsschein noch nicht, beginnen Sie mit der Grundschulung. Wer am Seil arbeitet, erneuert den Berechtigungsschein für Seilzugangstechnik gesondert.
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