Grundschulung - Gerüstbauer
Gerüste montieren, umbauen und demontieren darf nur, wer den Berechtigungsschein des Gerüstbauers besitzt.
Den Berechtigungsschein stellen wir nach § 16 Abs. 1 Buchst. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. nach einem schriftlichen Test und einer praktischen Prüfung aus.
Der Kurs deckt die Gerüstarten A bis F ab, also Rohrgerüste, Traggerüste, fahrbare und freistehende Gerüste, Holzgerüste, den Bauaufzug mit Plattform und Systemgerüste. Wir behandeln die Gründung und Verankerung, die Tragfähigkeit des Untergrunds, den Montageablauf Etage für Etage, Geländer und Beläge, die Übergabe des Gerüsts zur Nutzung und deren Protokollierung, die Kontrolle vor der Schicht und den sicheren Abbau.
Anmelden kann sich eine Person ab 18 Jahren mit abgeschlossener Schulpflicht und mit einem ärztlichen Gutachten über die gesundheitliche Eignung, das nicht älter als sechs Monate ist.
Der Berechtigungsschein muss gültig gehalten werden. Die Unterweisung wird nach § 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. einmal in 12 Monaten wiederholt, die aktualisierende Fachvorbereitung nach § 16 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. alle fünf Jahre. Beides absolvieren Sie bei uns.
Gerüstbauer arbeiten in der Höhe, daher ist für sie in der Regel auch der Kurs Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe nützlich.
Wir schulen nach slowakischen Vorschriften, die auf der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln beruhen und in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach unserer Erfahrung wird der Berechtigungsschein in den übrigen Mitgliedstaaten üblicherweise anerkannt.
Grundschulung - Gerüstbauer
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