Zeit erhöhter Brandgefahr: was gilt

Jedes Jahr, meist vom Frühjahr bis zum Ende des Sommers, rufen die Bezirksdirektionen des Feuerwehr- und Rettungskorps die Zeit erhöhter Brandgefahr aus. Sie wird für einen ganzen Bezirk oder nur für einen Teil davon ausgerufen und gilt bis auf Widerruf.

Wann sie ausgerufen wird

Nach § 2 der Verordnung des Innenministeriums der Slowakischen Republik Nr. 121/2002 Slg. über die Brandprävention genügt es, dass eine dieser Situationen eintritt: trockenes und warmes Wetter dauert mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage, an drei Tagen hintereinander tritt vermehrt Wald- oder Grasbrand auf, oder das Slowakische hydrometeorologische Institut bewertet die Brandgefahr in den Wäldern mit der Stufe hohe Brandgefahr.

Widerrufen wird sie, wenn die Gründe entfallen. Den aktuellen Stand für Ihren Bezirk finden Sie auf der Seite der zuständigen Bezirksdirektion des Feuerwehr- und Rettungskorps.

Was in dieser Zeit verboten ist

Rauchen, das Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände und die Verwendung offener Flammen an Orten mit erhöhter Brandgefahr.

Das Verbrennen brennbarer Stoffe auf Waldgrundstücken und in deren Schutzzone.

Das Entfachen von Feuer an Orten, an denen es sich ausbreiten kann.

Das Abbrennen von Bewuchs ist immer verboten

Das wird oft verwechselt. Das Abbrennen von Kraut-, Strauch- und Baumbewuchs ist nicht nur in der Zeit erhöhter Brandgefahr verboten, sondern dauerhaft, das ganze Jahr über. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. über den Brandschutz. Für einen Verstoß droht eine Geldbuße, und entsteht aus dem Feuer ein Brand, kommen die Kosten des Einsatzes hinzu.

Der Unterschied zwischen Abbrennen und Verbrennen: zusammengerechten Abfall auf dem eigenen Grundstück dürfen Sie verbrennen, wenn das der örtlichen allgemein verbindlichen Verordnung der Gemeinde nicht widerspricht und wenn Sie das Feuer bewachen und Löschmittel haben. Das Abbrennen, also das Anzünden von Bewuchs an der Stelle, an der er wächst, ist unter allen Umständen verboten.

Was davon für Betriebe gilt

Verwalten Sie Waldgrundstücke, landwirtschaftliche Flächen, ein Areal mit trockenem Bewuchs oder ein Lager brennbaren Materials, haben Sie in der Zeit erhöhter Brandgefahr die Pflicht, die Aufsicht zu verstärken. Das bedeutet Rundgänge über das Areal, gesicherten Zugang zu Wasserquellen, funktionsfähige Feuerlöscher und eine klare Anweisung an die Mitarbeiter, wo nicht geraucht und nicht mit offener Flamme gearbeitet werden darf.

Schweißen, Schneiden und Schleifen im Freien während einer Hitzeperiode ist ein Kapitel für sich. Arbeiten mit offener Flamme erfordern immer eine schriftliche Erlaubnis, eine Brandsicherheitswache und eine Nachkontrolle nach Abschluss der Arbeiten.

Wenn Sie Hilfe brauchen

Vorbeugende Brandschutzbegehungen, Brandschutzdokumentation und Mitarbeiterschulungen führen wir für Betriebe und für Gebäudeverwalter durch. Sehen Sie sich die Leistung Brandschutz an oder schreiben Sie uns.