Grundschulung - hydraulischer Ladekran
Ein hydraulischer Ladekran auf einem Lastkraftwagen ist ein Hebezeug. Bedienen darf ihn nur, wer Erziehung und Ausbildung durchlaufen hat und einen Nachweis für die Bedienung nach § 17 Abs. 3 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. besitzt.
Den Nachweis stellen wir nach § 16 Abs. 1 Buchst. c) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. nach einem schriftlichen Test aus.
Wir behandeln die Bauart des Krans und seine Steuerung, das Lastdiagramm und die Abhängigkeit der Tragfähigkeit von der Ausladung des Auslegers, die Aufstellung des Fahrzeugs und das Ausfahren der Stützen, die Arbeit am Hang und auf nicht befestigtem Untergrund, die Arbeit in der Nähe elektrischer Leitungen, das Ablegen der Last auf der Ladefläche und ihre Sicherung, die Kontrolle vor Arbeitsbeginn und das Vorgehen bei einer Störung.
Anmelden kann sich eine Person ab 18 Jahren mit abgeschlossener Schulpflicht.
Die Unterweisung wird nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren wiederholt. Dafür gibt es den Kurs Wiederholungsschulung, hydraulischer Ladekran.
Schlägt der Fahrer die Last auch selbst an und hängt sie ein, braucht er dafür den Berechtigungsschein des Anschlägers. Sehen Sie sich den Kurs Anschläger von Lasten an.
Wir schulen nach slowakischen Vorschriften, die auf der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln beruhen und in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach unserer Erfahrung wird der Nachweis in den übrigen Mitgliedstaaten üblicherweise anerkannt.
Grundschulung - hydraulischer Ladekran
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