Schulung für Dienstwagenfahrer: brauchen Sie sie

Fahrschulen und Bildungsagenturen bieten Betrieben eine Schulung für sogenannte Referentenfahrer an und stellen sie als gesetzliche Pflicht dar. Das ist sie nicht. Die slowakische Gesetzgebung kennt weder den Begriff Referentenfahrer noch das Führen eines Fahrzeugs in dieser Form.

Das heißt aber nicht, dass ein Arbeitnehmer, der bei der Arbeit fährt, über nichts unterwiesen werden müsste. Es heißt etwas anderes.

Was das Gesetz wirklich verlangt

Der Arbeitgeber muss nach § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. den Arbeitnehmer über die Vorschriften zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und über die ihn betreffenden Risiken unterweisen. Und zwar über alle Risiken seiner Arbeit.

Führt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ein Dienstfahrzeug, ist das Fahren Teil seiner Arbeit und gehört in die Unterweisung. Behandelt werden also das Gesetz Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr, die Pflichten des Fahrers, der technische Zustand des Fahrzeugs, die Pflichtausrüstung, das Vorgehen bei einem Verkehrsunfall, das Fahrtenbuch und die Regeln des Betriebs für die Nutzung des Fahrzeugs.

Sie brauchen dafür also keinen eigenen Kurs einer Fahrschule. Sie brauchen, dass es Teil der Arbeitsschutzunterweisung ist und dass darüber ein nachweisbarer Eintrag existiert.

Wann es um etwas ganz anderes geht

Nicht zu verwechseln mit Berufskraftfahrern. Ein Fahrer, der ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen oder ein Fahrzeug zur Personenbeförderung führt, braucht eine Fahrerqualifizierungskarte und regelmäßige Weiterbildung nach dem Gesetz Nr. 280/2006 Slg. über die obligatorische Grundqualifikation und die regelmäßige Weiterbildung bestimmter Fahrer. Das ist eine echte gesetzliche Pflicht und hat mit der Referentenschulung nichts zu tun.

Ebenso eigenständig geregelt ist die Beförderung gefährlicher Güter nach dem ADR-Übereinkommen.

Wie oft das zu wiederholen ist

Die Frist für die wiederholte Unterweisung bestimmt § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., und zwar mindestens alle drei Jahre, sofern eine besondere Vorschrift keine kürzere Frist festlegt. Viele Betriebe setzen in ihrer internen Richtlinie eine kürzere Frist, was in Ordnung ist, dann muss sie aber auch eingehalten werden.

Was daraus für Sie folgt

Ruft Sie jemand an, Ihre Leute müssten zur Referentenfahrerschulung, können Sie ruhig ablehnen. Prüfen Sie lieber das, was Sie wirklich in Ordnung haben müssen: ob Ihre Unterweisungen auch das Führen eines Fahrzeugs abdecken, ob sie unterschrieben sind und ob die Frist nicht abgelaufen ist.

Wir lösen das als Teil des Arbeitsschutzes und können die Unterweisung auch online über E-Learning durchführen, damit nicht das ganze Team dafür stillsteht. Wenn Sie prüfen wollen, wie Ihr Betrieb dasteht, melden Sie sich.