Grundschulung - Baumaschinen (1G – roller)
Eine Walze ist eine Maschine der Gruppe 1G und dient der Verdichtung von Böden und Asphaltschichten. Sie darf nur von Personen bedient werden, die Erziehung und Ausbildung durchlaufen haben.
Wir behandeln die Bauart und die Steuerung der Walze, den Vibrations- und den statischen Betrieb, die Zahl der Übergänge und die Dicke der verdichteten Schicht, die Arbeit am Hang und am Rand einer Schüttung, das Risiko des Abrutschens unter der Maschine, das Rückwärtsfahren und die Sicht vom Bedienplatz, die Arbeit an der Straße unter Verkehr und deren Beschilderung, den Gehörschutz und die auf den Bediener übertragenen Schwingungen sowie die Kontrolle vor Schichtbeginn.
Der Kurs endet mit einem schriftlichen Test. Danach stellen wir einen schriftlichen Nachweis über die absolvierte Erziehung und Ausbildung nach § 16 Abs. 1 Buchst. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aus.
Anmelden kann sich eine Person ab 18 Jahren mit abgeschlossener Schulpflicht und mit einem ärztlichen Gutachten über die gesundheitliche Eignung, das nicht älter als sechs Monate ist. Ohne Führerschein stellen wir den Nachweis mit einer Beschränkung auf das Betriebsgelände aus.
Der Nachweis muss gültig gehalten werden. Die Unterweisung wird nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren wiederholt, die aktualisierende Fachvorbereitung nach § 16 Abs. 8 alle fünf Jahre. Beides absolvieren Sie bei uns, dafür gibt es den Kurs Wiederholungsschulung, Baumaschinen.
Braucht der Bediener mehrere Maschinen auf einmal, kommt der Kurs für die gesamte erste Gruppe günstiger.
Wir schulen nach slowakischen Vorschriften, die auf der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln beruhen und in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach unserer Erfahrung wird der Nachweis in den übrigen Mitgliedstaaten üblicherweise anerkannt.
Grundschulung - Baumaschinen (1G – roller)
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