Wiederholungsschulung - Arbeiten in der Höhe mit Seilzugangstechnik
Der Berechtigungsschein für Arbeiten in der Höhe mit spezieller bergsteigerischer und höhlenkundlicher Technik muss gültig gehalten werden. Dafür gibt es zwei Pflichten, und es lohnt sich, sie nicht zu verwechseln.
Die wiederholte Unterweisung erfolgt nach § 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. einmal in 12 Monaten. Wir gehen die Änderungen der Vorschriften durch, die Erkenntnisse aus Unfällen bei der Arbeit am Seil und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind eine Verankerung ohne Redundanz, ein fehlendes Sicherungsseil, ein über eine scharfe Kante geführtes Seil ohne Kantenschutz, Ausrüstung mit überschrittener Lebensdauer und das Arbeiten allein ohne eine zweite geschulte Person vor Ort.
Der praktische Teil gilt der Rettung. Wir wiederholen das Ablassen und Hochziehen eines Verletzten aus dem Seil, denn ab dem Auffangen eines Sturzes läuft die Zeit und das Hängetrauma kommt früher, als die meisten erwarten.
Die aktualisierende Fachvorbereitung ist eine eigene Sache und erfolgt nach § 16 Abs. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. alle fünf Jahre. Wir führen sie ebenfalls durch, melden Sie sich einfach und wir vereinbaren einen Termin.
Hat der Mitarbeiter den Berechtigungsschein noch nicht, beginnen Sie mit dem Grundkurs.
Wiederholungsschulung - Arbeiten in der Höhe mit Seilzugangstechnik
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