Wiederholungsschulung - Krane / Hebezeuge
Der Nachweis für die Bedienung eines Hebezeugs muss gültig gehalten werden. Die wiederholte Unterweisung erfolgt nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren.
Wir gehen die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Schulung durch, die Erkenntnisse aus Unfällen bei der Arbeit mit Hebezeugen und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind das Überschreiten der zulässigen Belastung, das Bewegen einer Last über einem Arbeitsplatz, das Ziehen einer Last im Schrägzug und ausgelassene Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen vor Arbeitsbeginn.
Hat sich das Gerät inzwischen geändert oder ist ein neuer Typ hinzugekommen, sagen Sie es uns vorab und wir passen die Schulung daran an.
Hat der Bediener den Nachweis noch nicht, beginnen Sie mit dem Kurs Grundschulung, Krane und Hebezeuge.
Wiederholungsschulung - Krane / Hebezeuge
Weitere Informationen werden später ergänzt.
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