Grundschulung first aid für Mitarbeiter
Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter benennen, die am Arbeitsplatz Erste Hilfe leisten, und ihre Schulung sicherstellen. Das ergibt sich aus § 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Das ist keine Formsache, beim Kreislaufstillstand entscheiden die ersten Minuten und der Rettungsdienst ist bis dahin selten vor Ort.
Wir bringen den Mitarbeitern bei, den Zustand des Betroffenen zu beurteilen und sicher an ihn heranzutreten, Hilfe zu rufen und was genau der Leitstelle zu sagen ist, die Reanimation des Erwachsenen einschließlich des Einsatzes eines automatisierten externen Defibrillators, das Freimachen der Atemwege und das Vorgehen beim Ersticken, das Stillen starker Blutungen, die Versorgung von Verbrennungen, das Vorgehen beim Stromunfall, bei einer Verletzung durch die Motorsäge und bei einem Absturz, die stabile Seitenlage und die Betreuung des Betroffenen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Den Inhalt passen wir Ihrem Betrieb an. Die Verwaltung hat andere Gefährdungen als die Werkstatt, die Baustelle oder der Wald.
Das Gesetz legt nicht fest, wie oft die Schulung zu wiederholen ist. Die Fertigkeiten verblassen jedoch rasch, daher empfehlen wir eine Auffrischung alle zwei Jahre oder immer dann, wenn sich die Zusammensetzung der benannten Mitarbeiter ändert.
Dazu gehören auch die Unterweisung nach den Arbeitsschutzvorschriften und die Brandschutzschulung. Den arbeitsmedizinischen Dienst deckt unsere Dienstleistung Arbeitsmedizin ab.
Grundschulung first aid für Mitarbeiter
Weitere Informationen werden später ergänzt.