Wiederholungsschulung - Landmaschinen
Der Nachweis für die Bedienung von Landmaschinen muss gültig gehalten werden. Dafür gibt es zwei Pflichten, und es lohnt sich, sie nicht zu verwechseln.
Die wiederholte Unterweisung erfolgt nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren. Wir gehen darin die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Schulung durch und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind das Reinigen des Erntewerks bei laufendem Motor, das Queren der Falllinie am Hang, das Fahren auf der Straße ohne Kennzeichnung und Beleuchtung und ein fehlender Feuerlöscher während der Ernte. Dieser Kurs deckt genau diese Pflicht ab.
Die aktualisierende Fachvorbereitung ist eine eigene Sache und erfolgt nach § 16 Abs. 8 desselben Gesetzes alle fünf Jahre. Wir führen sie ebenfalls durch, melden Sie sich einfach und wir vereinbaren einen Termin.
Es lohnt sich, den Schulungstermin außerhalb der Saison zu vereinbaren. Schreiben Sie uns, welche Maschinen der Bediener benutzt, und wir passen den Inhalt daran an.
Hat der Bediener den Nachweis noch nicht, beginnen Sie mit dem Grundkurs.
Wiederholungsschulung - Landmaschinen
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