Wiederholungsschulung - Gabelstapler
Der Berechtigungsschein für die Bedienung eines Motorstaplers muss gültig gehalten werden. Dafür gibt es zwei Pflichten, und es lohnt sich, sie nicht zu verwechseln.
Die wiederholte Unterweisung erfolgt nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren. Wir gehen darin die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Schulung durch und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind das Fahren mit angehobener Last, das Überschreiten des Lastdiagramms und ausgelassene Kontrollen vor der Schicht. Dieser Kurs deckt genau diese Pflicht ab.
Die aktualisierende Fachvorbereitung ist eine eigene Sache und erfolgt nach § 16 Abs. 8 desselben Gesetzes alle fünf Jahre. Wir führen sie ebenfalls durch, melden Sie sich einfach und wir vereinbaren einen Termin.
Sie sind nicht sicher, was ansteht? Schicken Sie uns das Datum aus dem Berechtigungsschein und wir sagen es Ihnen.
Hat der Bediener den Berechtigungsschein noch nicht, beginnen Sie mit dem Grundkurs für Gabelstapler.
Wiederholungsschulung - Gabelstapler
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