Wiederholungsschulung - Baumaschinen
Der Nachweis für die Bedienung von Baumaschinen muss gültig gehalten werden. Dafür gibt es zwei Pflichten, und es lohnt sich, sie nicht zu verwechseln.
Die wiederholte Unterweisung erfolgt nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren. Wir gehen darin die Änderungen der Vorschriften seit der letzten Schulung durch und die Fehler, die wir in der Praxis am häufigsten sehen. Das sind Arbeiten zu nah am Grabenrand, das Überschreiten der zulässigen Hangneigung, Personenverkehr im Arbeitsbereich der Maschine und ausgelassene Kontrollen vor Schichtbeginn. Dieser Kurs deckt genau diese Pflicht ab.
Die aktualisierende Fachvorbereitung ist eine eigene Sache und erfolgt nach § 16 Abs. 8 desselben Gesetzes alle fünf Jahre. Wir führen sie ebenfalls durch, melden Sie sich einfach und wir vereinbaren einen Termin.
Schreiben Sie uns, welche Maschinen der Bediener benutzt, und wir passen die Schulung daran an. Sind Sie nicht sicher, was ansteht, schicken Sie das Datum aus dem Nachweis und wir sagen es Ihnen.
Hat der Bediener den Nachweis noch nicht, beginnen Sie mit dem Grundkurs für die erste Maschinengruppe oder direkt für die konkrete Maschine.
Wiederholungsschulung - Baumaschinen
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