Grundschulung - Baumaschinen (3and – special motorized snow machine / "snow groomer")
Eine spezielle motorisierte Schneemaschine, umgangssprachlich Pistenraupe, gehört zur Gruppe 3A. Sie darf nur von Personen bedient werden, die Erziehung und Ausbildung durchlaufen haben.
Wir behandeln die Bauart und die Steuerung der Maschine, die Arbeit mit Schild und Fräse, die Pistenpflege und das Fahren in der Falllinie, die zulässigen Neigungen und die Standsicherheit der Maschine, die Arbeit mit der Winde und die Sicherung des Bereichs unter einem gespannten Seil, das Befahren der Piste während des Betriebs und nach dessen Ende, die Sicht und die Arbeit bei Dunkelheit, die Verständigung mit den übrigen Maschinen am Hang, die Kontrolle vor Schichtbeginn und das Abstellen der Maschine.
Der Kurs endet mit einem schriftlichen Test. Danach stellen wir einen schriftlichen Nachweis über die absolvierte Erziehung und Ausbildung nach § 16 Abs. 1 Buchst. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aus.
Anmelden kann sich eine Person ab 18 Jahren mit abgeschlossener Schulpflicht und mit einem ärztlichen Gutachten über die gesundheitliche Eignung, das nicht älter als sechs Monate ist.
Der Nachweis muss gültig gehalten werden. Die Unterweisung wird nach § 7 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal in drei Jahren wiederholt, die aktualisierende Fachvorbereitung nach § 16 Abs. 8 alle fünf Jahre. Beides absolvieren Sie bei uns, dafür gibt es den Kurs Wiederholungsschulung, Baumaschinen.
Wir schulen nach slowakischen Vorschriften, die auf der Richtlinie 2009/104/EG über die Benutzung von Arbeitsmitteln beruhen und in der gesamten Europäischen Union gilt. Nach unserer Erfahrung wird der Nachweis in den übrigen Mitgliedstaaten üblicherweise anerkannt.
Grundschulung - Baumaschinen (3and – special motorized snow machine / "snow groomer")
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