Was Arbeiten mit offener Flamme sind

Schweißen, thermisches Trennen, Schleifen und weitere Arten der Metallbearbeitung an Stellen, an denen ein Brand oder eine Explosion entstehen kann, sind Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr. Dazu gehört auch das Verkleben brennbarer Boden- und Dachbeläge mit Flamme sowie der notwendige Umgang mit offener Flamme an Stellen, an denen ein Brand entstehen kann (§ 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums der Slowakischen Republik Nr. 121/2002 Slg.).

Für solche Tätigkeiten muss das satzungsmäßige Organ der juristischen Person oder der Unternehmer eine schriftliche Anweisung zur Gewährleistung des Brandschutzes erlassen (§ 3 Abs. 2 derselben Verordnung). Eine mündliche Absprache mit dem Schweißer genügt nicht.

Was wir für Sie tun

Die schriftliche Anweisung und die Bedingungen der Brandsicherheit für die konkrete Tätigkeit. Sie umfasst die Festlegung und Ausrüstung der Brandsicherheitswachen, die Mittel zur Brandbekämpfung, die für die einzelnen Maßnahmen verantwortlichen Personen, Inhalt und Umfang der Vorbereitung der Mitglieder der Wache, den Inhalt der Schulung der beteiligten Personen und die Art der Kontrolle (§ 3 Abs. 3).

Ein Formular der Arbeitserlaubnis für Heißarbeiten samt Verfahren der Ausstellung, Aufsicht während der Arbeiten und Kontrolle des Arbeitsplatzes nach deren Abschluss.

Fachliche Vorbereitung der Brandsicherheitswachen. Sie wird mindestens alle 12 Monate wiederholt (§ 23 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.).

Schulung von Mitarbeitern und Fremdfirmen zu den Bedingungen der Brandsicherheit bei Arbeiten mit offener Flamme.

Aufsicht direkt vor Ort bei Stillständen, Reparaturen und Montagen, wenn in der Produktion oder auf dem Dach geschweißt wird.

Fremdfirmen: wer dafür verantwortlich ist

Werden Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr für Sie von einer anderen Firma ausgeführt, erfüllt diese Aufgaben derjenige, für den die Tätigkeiten ausgeführt werden, sofern eine besondere Vorschrift oder eine schriftliche Vereinbarung nichts anderes bestimmt (§ 3 Abs. 4 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.). Anders gesagt: ist es mit der Fremdfirma nicht schriftlich vereinbart, bleibt es bei Ihnen.

In explosionsfähiger Atmosphäre gelten strengere Regeln

In eingeteilten Bereichen muss der Arbeitgeber ein System der Arbeitserlaubnisse für Arbeiten sicherstellen, die eine Explosionsgefahr hervorrufen können. Die Erlaubnis stellt vor Arbeitsbeginn ein beauftragter Mitarbeiter aus, und sie muss die verantwortlichen Personen, die Art der Aufsicht, den Arbeitsplatz, die Liste der Arbeitsgruppe und die Gültigkeitsdauer enthalten (Anlage 2 der Regierungsverordnung Nr. 393/2006 Slg., Punkte 2.2.2 und 2.2.3).

Wie Sie beginnen

Schreiben Sie uns, welche Arbeiten bei Ihnen und in welchen Bereichen ausgeführt werden und wie viele Leute daran beteiligt sind. Wir melden uns mit Termin und Preis. Es genügt ein unverbindliches Preisangebot.

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Nadežda Paulíková